Es gibt kaum Leuchten, die ein so breites Einsatzgebiet haben wie Tischleuchten. Als dekorative Lichtquellen am Empfangstresen, als Schreibtischleuchten im Büro, als Nachttischleuchten neben dem Bett – in all diesen Bereichen sind sie zu finden. Tischleuchten sind eben Allrounder und deshalb auch in den vielfältigsten Variationen verfügbar.
Bei uns finden Sie Tischleuchten die Ihren Arbeitsplatz optimal ausleuchten und dabei auch noch modern aussehen!
Sehen Sie sich einmal unsere Auswahl an Tischleuchten an. Gerne senden wir Ihnen weitere Informationen zu unseren Leuchten!
Richtige Beleuchtung für Ihren Arbeitsplatz
Leider sind immer noch viele Büroarbeitsplätze in Deutschland nicht richtig beleuchtet. Das führt vermehrt zu Kopfschmerzen, Augenbeschwerden, Nervosität und Ermüdungserscheinungen. Deshalb ist die richtige Beleuchtung Ihres Arbeitsplatzes besonders wichtig. Geeignete Leuchten besitzen ein sogenanntes Darklightraster oder ein BAP-Raster (Bildschirmarbeitsplatzraster).
Geeignet sind ebenso Tischleuchten, die das Licht indirekt nach oben abstrahlen, da hier keine Blendung auftreten kann. Es werden auch oft professionelle Arbeitsplatzstehleuchten verwendet, die zudem den Vorteil der Ortsveränderlichkeit besitzen. Die Richtwerte für die Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen sind in der DIN 5035, Teil 2, sowie der EU Bildschirmrichtlinie 90/270/EWG geregelt. Nachfolgend finden Sie ein paar Informationen zur Entscheidungsfindung.
Beleuchtungsniveau
- Am Bildschirmarbeitsplatz sollte eine Beleuchtung in Arbeitstischhöhe (sog. Nutzebene) von etwa 500 Lux vorhanden sein
- Mehr als 500 Lux müssen es für besondere Aufgaben sein (z.B. bei CAD = computerunterstütztes Konstruieren)
- 300 Lux bei Arbeitsplätzen in Fensternähe
- Cirka 750 Lux in Großraumbüros
Beleuchtung
- Die Beleuchtung ist so zu dimensionieren und anzuordnen, dass ein ausreichender Kontrast zwischen Bildschirm und Umgebung im Hinblick auf die Art der Tätigkeit und die sehkraftbedingten Bedürfnisse des Benutzers gewährleistet ist
- Störende Blendung und Reflexe oder aber Spiegelungen auf dem Bildschirm oder anderen Ausrüstungsgegenständen sind durch Abstimmung der Einrichtung von Arbeitsraum und Arbeitsplatz auf die Anordnung und die technischen Eigenschaften künstlicher Lichtquellen zu vermeiden
- Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass Lichtquellen wie Fenster und sonstige Öffnungen, durchsichtige oder teildurchsichtige Trennwände sowie helle Einrichtungsgegenstände und Wände keine störende Reflexionen auf dem Bildschirm verursachen
- Glänzende Schreibtischoberflächen bzw. Schreibunterlagen sind zu vermeiden
- Fenster müssen mit einer geeigneten, verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich der Tageslichtanteil auf den Arbeitsplatz verhindern oder vermindern lässt